Allgemeine Geschäfts- und Reservierungsbedingungen

der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH für Hotelaufnahme (Beherbergung und sonstige Leistungen für den Gast)

I. Geltungsbereich

Die Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH (nachfolgend „Hotel“) vermietet an den Hotelgast (nachfolgend Gast) das vereinbarte Hotelzimmer mit der vereinbarten Ausstattung für die vereinbarte Aufenthaltsdauer. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Reservierungsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für Beherbergungsverträge zur Vermietung von Hotelzimmern sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

 

II. Reservierungen/Weiterverkauf

(1) Durch die Annahme einer vom Gast vorgenommenen Reservierung kommt ein Beherbergungsvertrag zustande. Die Reservierung von bestellten Hotelzimmern ist für beide Vertragspartner bindend. Die Reservierung für bestellte, aber noch nicht bezahlte Hotelzimmer gilt jeweils bis 18.00 Uhr des Anreisetages. Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Hotelzimmer. Das Hotel behält sich das Recht vor, die reservierten Hotelzimmer nach Ablauf der Reservierung anderweitig zu vermieten.

 

(2) Der Gast erhält durch das Hotel eine verbindliche Buchungs- bzw. Reservierungsnummer, auf ausdrücklichen Wunsch auch eine schriftliche Reservierungsbestätigung. Reservierungsnummern, die der Gast von Dritten (z.B. Internetportalen oder Verkehrsvereinen) erhält, sind mit der Reservierungsnummer des Hotels nicht identisch. Die Reservierungsnummer des Hotels kann der Gast jederzeit erfragen. Das Hotel behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für einzelne Reservierungen zu definieren.

 

(3) Der Weiterverkauf von Buchungen, die Untervermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Hotelzimmern sind untersagt. Unzulässig sind insbesondere die Weitervermittlung von Hotelzimmern und/oder Hotelzimmerkontingenten an Dritte zu höheren als den tatsächlichen Hotelzimmerpreisen. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen das Hotel ist nicht zulässig. Das Hotel ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung des Hotelzimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist untersagt.

 

III. Reservierung, Stornierung

(1) Die einfache und garantierte Reservierung unterscheiden sich dadurch, dass der Gast bei der einfachen Reservierung lediglich ein Hotelzimmer bestellt, während er bei der garantierten Reservierung zusätzlich die Zahlung durch die Angabe seiner Kreditkartendaten garantiert bzw. bereits vor Anreisedatum geleistet hat. Mit Stornierung ist der Rücktritt des Gastes vom Beherbergungsvertrag gemeint.

 

(2) Wenn der Gast bei einer einfachen Reservierung nicht bis 18.00 Uhr im Hotel erscheint, verfällt die Reservierung ersatzlos und die reservierten Hotelzimmer gehen in den freien Verkauf. Bei einer garantierten Reservierung wird die Reservierung des Hotelzimmers auch nach 18.00 Uhr für den Gast aufrechterhalten.

 

(3) Stornierungen können nur unter Angabe der Reservierungsnummer des Hotels vorgenommen werden. Der Gast kann einfache und garantierte Reservierungen bis 18.00 Uhr am Anreisetag kostenfrei stornieren. Stornierungen von garantierten Reservierungen, die nach 18.00 Uhr am Anreisetag erfolgen, sind nicht zulässig und führen nicht zu einer Beendigung des Beherbergungsvertrags. In diesem Fall bleibt der Gast verpflichtet, den Übernachtungspreis für die erste Nacht vollständig zu zahlen. Das Gleiche gilt, wenn der Gast am Anreisetag nicht erscheint, ohne seine Reservierung zu stornieren (No Show). Dem Gast steht es frei nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen des Hotels höher als der von ihm zu zahlende Übernachtungspreis sind.

 

(4) Bei mehrtägigen garantierten Reservierungen werden bei Nichtanreise (No Show) alle Folgenächte ab der zweiten Nacht storniert. Dem Gast steht kein Anspruch auf Beherbergung für Folgenächte zu.

 

VI. Sonderbedingungen zu Messe- und Eventzeiten

Für Buchungen während Messe- und Eventzeiten gilt eine Stornofrist von 14 Tagen vor Anreise. Für Übernachtungen sind lediglich garantierte, nicht jedoch einfache Reservierungen möglich. Messe- und Eventzeiten teilt das Hotel dem Gast jederzeit auf Anfrage, spätestens bei Reservierung, mit.

 

V. Gruppenbuchungen

Für Buchungen ab neun Zimmern und Roomnights können nur garantierte Reservierungen bei entsprechender Vorauszahlung erfolgen. Zusätzlich gelten die gesonderten Vertragsbestimmungen des Beherbergungsvertrags.

 

VI. Vorauszahlung des Übernachtungspreises

Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast spätestens bei Anreise im Voraus zu bezahlen.

 

VII. Steuern/ Gebühren/ Abgaben

(1) Es gelten die vereinbarten Preise bzw. bei Fehlen einer Vereinbarung die Preise der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preisliste des Hotels. Das Hotel hat das Recht, die Übernachtungspreise zu erhöhen oder zu senken, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Reservierung durch den Gast und dem Anreisetag mehr als vier Monate liegen. Der Gast hat keinen Anspruch auf Senkung der Übernachtungspreise. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% steht dem Gast ein Rücktrittsrecht zu. Davon ausgenommen sind Erhöhungen der gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben.

 

(2) Die in diesen AGB und in der Reservierung ausgewiesenen Preise bzw. Beträge verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen Umsatzsteuer sowie aller gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt.

 

(3) Im Übernachtungspreis nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht durch den Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe oder City Tax. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich das Hotel vor, die Preise entsprechend anzupassen.

 

VIII. Zahlungsbedingungen

(1) Die Übernachtungspreise sowie die Preise für Nebenleistungen (z.B. Parkplatznutzung, Frühstück, Gebühren für Haustiere und alle sonstigen Forderungen, die nicht ausdrücklich als Bestandteil des Übernachtungspreises ausgewiesen sind), sind spätestens bei Anreise des Gastes im Voraus zur Zahlung fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Im Falle der nicht rechtzeitigen Zahlung ist das Hotel berechtigt, den Beherbergungsvertrag zu kündigen, woraufhin der Gast das Hotelzimmer zu räumen hat.

 

(2) Gültige Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro, EC-Karte, Master Card, Visa Card und American Express in Euro. Die Abgabe von Dienstleistungen auf eine erst später zu bezahlende Rechnung ist nicht möglich.

 

IX. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretungsverbot

(1) Der Gast kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

 

(2) Der Gast kann Forderungen gegen das Hotel nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels abtreten oder Dritten zur Einziehung überlassen.

 

X. Nutzungsbedingungen

Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast ab spätestens um 15.00 Uhr des Anreisetages sowie bis 12.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Zur Nutzung des Hotelzimmers sind nur die in der Reservierung ausgewiesenen Personen berechtigt. Die Maximalbelegung für die jeweilige Hotelzimmerkategorie darf nicht überschritten werden. Minderjährige Kinder und Kleinkinder zählen wie Erwachsene. Der Gast hat während seines Aufenthalts im Hotel die dort aushängende Hausordnung zu beachten.

 

XI. Haftung

(1) Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet das Hotel für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht diejenige seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.

 

(2) Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird es bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge der Gäste bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen Schaden möglichst gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

 

(3) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff. BGB). Es gilt die Haftungsbeschränkung bis zum Hundertfachen des Hotelzimmerpreises (mindestens bis EUR 600 und höchstens bis EUR 3.500) und für Geld, Wertpapiergegenstände und Kostbarkeiten höchstens bis EUR 800. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für die unbeschränkte Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

(4) Wird dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage/-parkplatz unentgeltlich oder gegen Entgelt zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des Hotels besteht nicht. Das Hotel haftet für alle Schäden im Rahmen der in Absatz 1 genannten Regelungen. Der Gast ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich und offensichtliche Schäden vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. Das Hotel haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Gäste oder sonstige Dritte zu verantworten sind.

 

(5) Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für die von ihm verursachten Schäden. Selbst verursachte Schäden an Zimmern, den Einrichtungsgegenständen und den sonstigen Räumlichkeiten des Hotels müssen vom Gast unverzüglich gegenüber dem Hotel angezeigt werden. Auch sonst festgestellte Beschädigungen oder Funktionsstörungen sind bitte ebenfalls unverzüglich dem Hotel zur Kenntnis zu bringen.

Liegt dem Hotel eine Kreditkarte vor, ist das Hotel berechtigt, diese im Falle eines entstandenen Schaden sofort zu belasten.
Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

 

XII. Mitgebrachte Speisen und Getränke

In den öffentlichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Das Frühstück kann nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des öffentlichen Bereiches (Bar, Lounge) eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist untersagt. Auf den Hotelzimmern ist die Zubereitung von Speisen untersagt.



XIII. Rauchverbot im Hotel

(1) Das Hotel ist ein Nichtraucherhotel. Das Rauchen ist sowohl in den öffentlichen Bereichen des Hotels als auch in den Hotelzimmern untersagt.

 

(2) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung behält sich das Hotel das Recht vor, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Hotelzimmers einen Pauschalbetrag in Höhe von EUR 50,00 zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Dem Gast steht der Gegenbeweis offen, dass tatsächlich geringere Kosten und Aufwendungen angefallen sind.

 

XIV. Haustiere

(1) Das Mitbringen eines Haustieres bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels. Der Gast ist verpflichtet, das Mitbringen eines Haustieres vorab bekannt zu geben. Die Zustimmung des Hotels zum Mitbringen des Haustieres erfolgt unter der auflösenden Bedingung, dass das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht, frei von Krankheiten ist sowie keine Gefahr für andere Gäste und das Hotelpersonal darstellt. Auf Verlangen des Hotels sind entsprechende Impfdokumente (z.B. Impfpass, EU-Heimtierausweis) vorzulegen. Das Mitführen des Tieres beim Frühstück und an der Bar des Hotels ist nicht gestattet. Für jedes mitgebrachte Haustier ist ein zusätzliches Entgelt zu entrichten, dessen Höhe das Hotel dem Gast bei der Reservierung mitteilt.

 

(2) Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde dürfen kostenlos mitgebracht und jederzeit im Hotel mitgeführt werden.

 

XV. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen der Schriftform; dasselbe gilt für Vereinbarungen bezüglich dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

 

(2) Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Leipzig, soweit der Vertragspartner des Hotels Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.

 

Stand: 15. Dezember 2018

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